Stäbchen / Etonogestrelhaltiges Implantat
Eine weitere Art der Schwangerschaftsverhütung wird im Volksmund „Stäbchen“ genannt. Der korrekte Name dafür ist „Etonogestrelhaltiges Implantat“. Bei dem Stäbchen handelt es sich um eine hormonelles Verhütungsmittel. Das Stäbchen das seit Juni 2000 in Deutschland zu gelassen ist, besteht aus einem biegsamen Kunststoffstäbchen, welches Etonogestrel enthält. Das Stäbchen wird des Frau unter die Haut der Oberarmes implantiert und gibt von dort aus das Etonogestrel gleichmäßig ab. Dadurch wirkt ein Stäbchen genauso wie die Antibabypille, d.h.der Eisprung wird gehemmt und der Schleim am Gebärmutterhals und am Eileiter wird verändert. 
Das Implantieren des Stäbchens unter die Haut muss durch einen Arzt erfolgen. Die Dauer des Schwangerschaftsschutzes beim Stäbchen beträgt 3 Jahre. Es ist nicht bewiesen, aber auch nicht auszuschließen, dass bei Frauen mit einem Körpergewicht größer als 80 Kilogramm die Empfängnis verhütende Wirkung im dritten Jahr nachlässt, also nicht mehr voll zur Verfügung steht.
Wechselwirkungen im Sinne von herabgesetzter Wirksamkeit ergeben sich bei der Einnahme von Johanniskraut, Breitbandantibiotika, verschiedene Antiepileptika und Psychopharmaka.
Die Nebenwirkungen sind ziemlich gleich denen der Antibabypille.
Die Kosten für die Verhütung mit einem Stäbchen belaufen sich auf etwa 200-350 €, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist bei Frauen bis 20 Jahren möglich.